Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004 (1BvR 784/03) unterliegt Geistiges Heilen nicht dem Heilpraktikergesetz.

 

Energiearbeit und Geistiges Heilen ersetzt keinen Arzt/ Heilpraktiker/ Therapeuten und entbindet dich nicht von deiner Medikation. Bedenke, dass eine Heilbehandlung  nicht die Konsultation bei einem Arzt ersetzt, sondern die ärztliche/therapeutische Behandlung positiv unterstützt. Ich stelle keine Diagnosen. Ich verordne keine Medikamente/ Heilprodukte. Ich gebe keine Heilungsversprechen. Du alleine trägst während der gesamten Teilnahme an der Heilsitzung die volle Verantwortung für dein körperliches und psychisches Wohlergehen.